Die Leistungen für Privatpersonen von Friedrichs Steuerberatung aus Aurich
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich
Sie sind dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, weil Sie bspw. die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben, Betreiber eine Photovoltaikanlage sind oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen?
Oder Sie möchten freiwillig eine Steuererklärung abgeben, da Sie bspw. höhere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen können und eine Steuererstattung erwarten?
Mit unserem kompetenten Team stehen wir für sämtliche Fragen und bei sämtlichen Problemstellungen rund um das Thema Einkommensteuererklärung für Sie bereit.
Nachdem wir die Steuererklärung für Sie eingereicht haben und evtl. Rückfragen vom Finanzamt klären konnten, prüfen wir nach der Veranlagung den vom Finanzamt erstellten Bescheid.
Sollten Korrekturen nötig sein, erledigen wir für Sie das Rechtsbehelfsverfahren, damit Sie ihr Recht bekommen. Sollte es weiterhin zu Differenzen bei der Steuerfestsetzung kommen, vertreten wir Sie auch vor dem Finanzgericht.